Alles auf einen Blick
2G+ (2G und negativer Schnell- oder PCR-Test)
Ausnahmen zur 2G-Plus-Regel definiert
Auf Grundlage wissenschaftlicher Expertisen hat die Landesregierung am Sonntag (5. Dezember 2021) die 2G-Plus-Regelung noch einmal präzisiert und sich auf folgende Punkte verständigt:
- Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen.
- Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:
- Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind,
- Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis / PCR-Test erfolgen).
Beherbergung 2G
- Ausnahmen für geschäftliche und dienstliche Reisen und Härtefälle.
- Ungeimpfte Geschäftsreisende nur mit PCR-Test (muss alle 3 Tage vorgelegt werden)
Grundsätzlich gilt
- Maskenpflicht (außer am Tisch)
- Kontaktdatenübermittlung
- Einhaltung der Abstandsregeln
- Bestimme Zahl von Teilnehmern (Personen- oder Flächenbegrenzung)
Wir bitten um Ihre Tischreservierung
Wir heißen Sie herzlich willkommen in unserem Hotel und Gasthaus Stube


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