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AKTUELLE CORONA VERORDNUNG

Alles auf einen Blick

2G+ (2G und negativer Schnell- oder PCR-Test)

Ausnahmen zur 2G-Plus-Regel definiert

Auf Grundlage wissenschaftlicher Expertisen hat die Landesregierung am Sonntag (5. Dezember 2021) die 2G-Plus-Regelung noch einmal präzisiert und sich auf folgende Punkte verständigt:

  • Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen.
  • Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:
    • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind,
    • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis / PCR-Test erfolgen).

 

Beherbergung 2G

  • Ausnahmen für geschäftliche und dienstliche Reisen und Härtefälle.
  • Ungeimpfte Geschäftsreisende nur mit PCR-Test (muss alle 3 Tage vorgelegt werden)

 

Grundsätzlich gilt

  • Maskenpflicht (außer am Tisch)
  • Kontaktdatenübermittlung
  • Einhaltung der Abstandsregeln
  • Bestimme Zahl von Teilnehmern (Personen- oder Flächenbegrenzung)

Wir bitten um Ihre Tischreservierung

 

Wir heißen Sie herzlich willkommen in unserem Hotel und Gasthaus Stube